KfW 266 vs. 261 vs. 297/298: Welches Förderprogramm passt wann?
Die drei Programme werden oft verwechselt, adressieren aber völlig verschiedene Fälle. KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen" ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Umnutzung eines beheizten Nichtwohngebäudes (Büro, Laden, Praxis) zu Wohnraum: 30 % der Umbaukosten, bis 30.000 € je neuer Wohneinheit. KfW 261 ist die Effizienzhaus-Komplettsanierung bestehender Wohngebäude — ein Kredit mit Tilgungszuschuss, kein Zuschuss. KfW 297/298 fördert den Wohnungsneubau bzw. neue Wohneinheiten in vormals unbeheizter Fläche mit einem zinsverbilligten Kredit (Ziel EH 40, befristet EH 55). Faustregel: beheizt und Umnutzung → 266 (Zuschuss); Wohngebäude sanieren → 261; unbeheizt und neue Wohnung → 297/298. Ob Ihr Objekt in die 266 fällt, zeigt der kostenlose Förderrechner in zwei Minuten.
Warum werden die Programme so oft verwechselt?
Alle drei sind KfW-Programme rund um Wohnraum — aber sie setzen an unterschiedlichen Ausgangslagen an und fördern auf unterschiedliche Weise. Der entscheidende Unterschied liegt in zwei Fragen: War die Fläche bisher beheizt oder unbeheizt? Und wird als Zuschuss (geschenktes Geld) oder als zinsverbilligter Kredit gefördert?
KfW 266 ist der einzige der drei, der einen echten Zuschuss auf die Umbaukosten gewährt. 261 und 297/298 sind Kreditprogramme (261 mit Tilgungszuschuss). Wer diese Unterscheidung kennt, ordnet jedes Vorhaben sofort richtig ein.
KfW 266, 261 und 297/298 im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die Kernmerkmale gegenüber. Die Angaben zu 261 und 297/298 dienen der Abgrenzung; Konditionen dort können je nach Effizienzhaus-Stufe variieren — maßgeblich sind die jeweiligen KfW-Merkblätter.
| Merkmal | KfW 266 (GzW) | KfW 261 | KfW 297/298 |
|---|---|---|---|
| Ausgangslage | beheiztes Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Praxis) | bestehendes Wohngebäude | vormals unbeheizte Fläche / Neubau |
| Ergebnis | neuer Wohnraum durch Umnutzung | energetisch saniertes Wohngebäude | neue Wohneinheit(en) / Wohnungsneubau |
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) | Kredit + Tilgungszuschuss | zinsverbilligter Kredit |
| Kernlogik | Umnutzung | Sanierung | Neubau |
| Förderhöhe | 30 % der Umbaukosten, bis 30.000 € je WE | je nach Effizienzhaus-Stufe (Tilgungszuschuss) | zinsverbilligt, je nach Stufe |
| Deckel | max. 100.000 € Kosten/WE; 300.000 €/Unternehmen | je Wohneinheit (Kreditrahmen) | je Wohneinheit (Kreditrahmen) |
| Energetischer Standard | Effizienzhaus 85 EE (Denkmal: EH Denkmal EE) | Effizienzhaus-Stufen | EH 40 (befristet EH 55) |
| Mit BEG kombinierbar | ja (BEG für die energetische Ebene) | eigenes Sanierungsprogramm | — |
Wann ist KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen" das richtige Programm?
Die 266 passt, wenn Sie ein beheiztes Nichtwohngebäude — typischerweise ein leerstehendes Büro, ein Ladenlokal oder eine Praxis — in Wohnraum umnutzen und dadurch mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Sie erhalten dann 30 % der förderfähigen Umbaukosten als Zuschuss, maximal 100.000 € anrechenbare Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 € pro Wohneinheit, gedeckelt bei 300.000 € je Unternehmen.
Voraussetzung ist der Zielstandard Effizienzhaus 85 EE, ein dena-gelisteter Energieberater und ein Antrag vor Vorhabenbeginn. Das Programm läuft befristet vom 01.07. bis 31.12.2026, das Budget wird nach dem Windhundprinzip vergeben.
- Beheiztes Nichtwohngebäude → Wohnraum: 266
- Zuschuss statt Kredit — Sie zahlen nichts zurück
- 30 % / bis 30.000 € je neuer Wohneinheit, Deckel 300.000 €/Unternehmen
Wann greifen stattdessen KfW 261 oder 297/298?
KfW 261 ist die Effizienzhaus-Komplettsanierung: Sie sanieren ein bestehendes Wohngebäude auf einen Effizienzhaus-Standard. Gefördert wird über einen Kredit mit Tilgungszuschuss — es geht also nicht um Umnutzung von Gewerbe, sondern um die energetische Ertüchtigung vorhandenen Wohnraums.
KfW 297/298 ist die Neubau-Logik. Entsteht eine neue Wohneinheit in vormals unbeheizter Fläche (klassisch: Ausbau eines unbeheizten Dachbodens zu einer eigenständigen Wohnung) oder ein echter Neubau, wird das als Neubau eingestuft und über einen zinsverbilligten Kredit mit Ziel Effizienzhaus 40 (befristet EH 55) gefördert. 297 richtet sich an Selbstnutzer, 298 an Vermieter und Investoren.
Weil die 266 ein beheiztes Ausgangsgebäude voraussetzt und 297/298 vormals unbeheizte Fläche betrifft, schließen sich diese beiden gegenseitig aus — sie lassen sich nicht kombinieren und nicht addieren.
Sonderfall Denkmal: die wichtige Ausnahme
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt eine Besonderheit: Ein Ausbau, der ausschließlich neuen Wohnraum schafft, wird trotz der Neubau-typischen Ausgangslage als Sanierung eingestuft und ist als „EH Denkmal EE" förderbar — also nicht zwingend über die Neubau-Programme 297/298.
Diese Ausnahme wird häufig übersehen und kann bei Denkmalen den Zugang zu anderen Förderwegen eröffnen. Im Zweifel sollte ein Energieberater den konkreten Fall einordnen.
Entscheidungshilfe: In drei Fragen zum richtigen Programm
Mit drei Fragen ordnen Sie Ihr Vorhaben zuverlässig ein. Die Förderseite der 266 prüfen Sie danach am schnellsten mit dem kostenlosen Förderrechner.
- War die Fläche beheizt und nutzen Sie sie um (Gewerbe → Wohnen)? → KfW 266 (Zuschuss)
- Sanieren Sie ein bestehendes Wohngebäude energetisch? → KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss)
- Entsteht eine neue Wohnung in vormals unbeheizter Fläche oder als Neubau? → KfW 297/298 (zinsverbilligter Kredit)
- Denkmal, reiner Wohnraum-Ausbau? → ggf. Sanierung „EH Denkmal EE" statt Neubau
Häufige Fragen
Kann ich KfW 266 und 297/298 kombinieren?
Nein. Die 266 setzt ein beheiztes Ausgangsgebäude voraus, 297/298 betrifft vormals unbeheizte Fläche bzw. Neubau. Beide Fälle schließen sich gegenseitig aus, eine Kombination oder Addition ist nicht möglich.
Ist KfW 266 ein Zuschuss oder ein Kredit?
KfW 266 ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 % der förderfähigen Umbaukosten, bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit. Anders als 261 und 297/298, die als Kredit (261 mit Tilgungszuschuss) gefördert werden.
Was ist der Unterschied zwischen 266 und 261?
266 fördert die Umnutzung eines beheizten Nichtwohngebäudes zu Wohnraum als Zuschuss. 261 fördert die energetische Komplettsanierung eines bestehenden Wohngebäudes über einen Kredit mit Tilgungszuschuss — es geht dort nicht um Umnutzung von Gewerbe.
Mein Dachboden ist unbeheizt — welches Programm gilt?
Entsteht in vormals unbeheizter Fläche eine neue Wohnung, greift die Neubau-Logik der KfW 297/298 (zinsverbilligter Kredit), nicht die 266. Ausnahme: Bei Denkmalen kann ein reiner Wohnraum-Ausbau als Sanierung („EH Denkmal EE") gelten.
Kann ich KfW 266 mit der BEG kombinieren?
Ja. Die 266 fördert die baulichen Umnutzungsmaßnahmen, die energetische Ertüchtigung läuft über die BEG aus einem separaten Topf. Beide Bausteine lassen sich für dasselbe Vorhaben nutzen.
Quellen & Methodik
Die Förderangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die offiziellen Programmunterlagen. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der KfW-Richtlinien zum Programm 266.
Christoph Neuhaus
Unternehmer (NovaCasa UG, haftungsbeschränkt) mit Fokus auf Umnutzung und Wohnraumschaffung im Bestand. Betreibt den kostenlosen GzW-Förderrechner.
Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die offiziellen Richtlinien der KfW (Programm 266). Stand Juli 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.