Ratgeber

KfW 266 Voraussetzungen: Erfüllen Sie alle Bedingungen für den Zuschuss?

Aktualisiert: 2026-07-03 · Autor: Christoph Neuhaus (NovaCasa UG)

Für den KfW-266-Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen" müssen fünf Kernbedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Es handelt sich um ein beheiztes Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Praxis o. Ä.), durch die Umnutzung entsteht mindestens eine neue Wohneinheit, das Vorhaben erreicht den Effizienzhaus-Standard 85 EE (bei Denkmal: EH Denkmal EE), ein dena-gelisteter Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD), und der Antrag geht zwingend vor Vorhabenbeginn bei der KfW ein. Die Fertigstellung muss spätestens 54 Monate nach der Zusage erfolgen. Gefördert werden 30 % der Umbaukosten, maximal 30.000 € je neuer Wohneinheit. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, entfällt die Förderung. Prüfen Sie Ihr Vorhaben vorab mit dem kostenlosen Förderrechner.

Welche Voraussetzungen muss mein Vorhaben für KfW 266 erfüllen?

Der Zuschuss aus dem Programm KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen" (GzW) ist an einen festen Katalog von Bedingungen geknüpft, die kumulativ gelten. Erfüllt Ihr Vorhaben auch nur einen Punkt nicht, ist die Förderung ausgeschlossen. Nutzen Sie die folgende Checkliste als erste Selbstprüfung, bevor Sie in die Detailplanung gehen.

Wichtig zur Einordnung: KfW 266 ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, kein Kredit. Gefördert werden 30 % der förderfähigen Umbaukosten, maximal 100.000 € förderfähige Kosten je neuer Wohneinheit – also höchstens 30.000 € Zuschuss je WE. Je Unternehmen gilt ein Deckel von 300.000 € (EU-De-minimis).

  • Beheiztes Nichtwohngebäude: Das Bestandsgebäude wird gewerblich oder anderweitig genutzt (Büro, Laden, Praxis o. Ä.) und ist beheizt.
  • Mindestens 1 neue Wohneinheit: Durch die Umnutzung entsteht mindestens eine neue Wohneinheit.
  • Energetischer Zielstandard: Das Vorhaben erreicht Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE); bei Denkmalschutz gilt der Standard EH Denkmal EE.
  • dena-Energieberater: Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) gelisteter Berater ist Pflicht – er erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Antragstellung und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) nach dem Umbau.
  • Antrag vor Vorhabenbeginn: Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn bei der KfW eingehen.
  • Fertigstellung ≤ 54 Monate: Das Vorhaben muss spätestens 54 Monate nach der Zusage der KfW fertiggestellt sein.

Was zählt als „beheiztes Nichtwohngebäude" – und warum ist das entscheidend?

KfW 266 fördert ausschließlich die Umnutzung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohnraum. Gemeint sind Bestandsflächen, die bereits an ein Heizsystem angeschlossen sind und bislang nicht dem Wohnen dienten – klassisch das leerstehende Büro, das aufgegebene Ladenlokal oder die frühere Praxis. Genau diese beheizte, aber nicht wohngenutzte Fläche ist der Kern des Programms.

Die Unterscheidung beheizt/unbeheizt ist die häufigste Fehlerquelle. Handelt es sich um eine bislang unbeheizte Fläche (etwa ein Dachboden oder eine Lagerhalle ohne Heizung), fällt das Vorhaben nicht unter 266, sondern gehört in die Neubauprogramme KfW 297/298. Beide Wege schließen sich gegenseitig aus – KfW 266 ist nicht mit 297/298 kombinierbar.

Marktkontext: Der Büroleerstand in Deutschland ist von rund 2 % (2019) auf 5,6 % bzw. 11 Mio. m² (2024) gestiegen. Genau dieser beheizte Leerstand ist die Zielfläche des Programms.

Warum brauche ich einen dena-Energieberater (BzA und BnD)?

Ein in der dena-Expertenliste geführter Energieberater ist zwingend vorgeschrieben. Er begleitet das Vorhaben an zwei Punkten: Vor dem Antrag stellt er die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) aus, mit der Sie den geplanten Zielstandard (EH 85 EE bzw. EH Denkmal EE) nachweisen. Nach Abschluss des Umbaus folgt die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD), die die tatsächliche Umsetzung belegt.

Ohne die BzA ist keine Antragstellung möglich – der Energieberater sollte daher früh, noch in der Planungsphase, eingebunden werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vor Antragstellung beauftragen, ohne den Vorhabenbeginn auszulösen.

Beachten Sie die Abgrenzung der Kosten: Der GzW-Zuschuss deckt den Umbau zur Wohnnutzung, nicht die energetische Sanierung selbst. Für die energetische Ertüchtigung nutzen Sie die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – ein separater Fördertopf, der sich mit KfW 266 kombinieren lässt.

Was schließt die Förderung aus?

Drei Konstellationen führen dazu, dass KfW 266 nicht greift. Prüfen Sie diese Ausschlussgründe vor jedem weiteren Schritt.

AusschlussgrundWas das bedeutetRichtiger Weg
Unbeheizte FlächeDie umzunutzende Fläche ist bislang nicht beheizt (z. B. Dachausbau, Lagerhalle ohne Heizung).KfW 297/298 (Neubau, zinsverbilligter Kredit) – nicht mit 266 kombinierbar.
Bereits WohnnutzungDas Gebäude dient bereits dem Wohnen; es entsteht keine neue Wohneinheit aus einer Nichtwohnfläche.Für Sanierung von Wohngebäuden: KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss).
Vorhaben bereits begonnenEin der Ausführung zuzurechnender Liefer- oder Leistungsvertrag ist vor Antragstellung abgeschlossen.Keine nachträgliche Förderung möglich – Antrag muss vor Vorhabenbeginn vorliegen.

Wie grenzt sich KfW 266 von 261 und 297/298 ab?

Die Programme werden in der Praxis oft verwechselt. Entscheidend ist, ob eine beheizte Nichtwohnfläche zu Wohnraum wird (266), ein Wohngebäude komplett saniert wird (261) oder in einer vormals unbeheizten Fläche neuer Wohnraum entsteht (297/298).

Ein Sonderfall betrifft Denkmäler: Ein Ausbau, der ausschließlich neuen Wohnraum schafft, ist bei Denkmalschutz doch als Sanierung nach dem Standard EH Denkmal EE förderbar – und nicht als Neubau einzustufen.

ProgrammAusgangslageZiel / StandardFörderart
KfW 266Beheiztes Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Praxis)Neuer Wohnraum, EH 85 EE (Denkmal: EH Denkmal EE)Nicht rückzahlbarer Zuschuss
KfW 261Bestehendes WohngebäudeEffizienzhaus-KomplettsanierungKredit + Tilgungszuschuss
KfW 297/298Vormals unbeheizte FlächeNeuer Wohnraum, EH 40 (befristet EH 55)Zinsverbilligter Kredit

Was wird konkret gefördert – und wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Gefördert werden die Maßnahmen des Umbaus zur Wohnnutzung: Anpassung der Baukonstruktion an die Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau sowie die Umgestaltung der Außenanlagen inklusive Entsiegelung. Die energetische Sanierung selbst läuft nicht über diesen Zuschuss, sondern über die BEG.

Die Förderhöhe beträgt 30 % der förderfähigen Umbaukosten, gedeckelt bei 100.000 € förderfähigen Kosten je neuer Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein Maximum von 30.000 € Zuschuss je WE, begrenzt auf 300.000 € je Unternehmen. Zwei Rechenbeispiele zeigen, wie der Deckel wirkt:

BeispielNeue WEUmbaukostenKosten je WEZuschuss je WEGzW-Zuschuss gesamt
1 (Deckel greift nicht)6540.000 €90.000 € (< 100.000)27.000 €162.000 €
2 (Deckel greift)4500.000 €125.000 € → auf 100.000 € gedeckelt30.000 €120.000 €

So prüfen Sie Ihr Vorhaben selbst (Kurz-Check)

Beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich mit Ja oder Nein. Nur wenn alle Antworten „Ja" lauten, kommt KfW 266 grundsätzlich in Betracht. Bei einem „Nein" prüfen Sie den passenden Alternativpfad (261 oder 297/298) oder verschieben den Vorhabenbeginn hinter die Antragstellung.

Bedenken Sie zusätzlich den zeitlichen Druck: Das Programm ist seit 01.07.2026 aktiv und bis 31.12.2026 befristet. Das Budget von 300 Mio. € für 2026 wird nach dem Windhundprinzip (first come, first served) vergeben – der Topf kann vor Fristende erschöpft sein. Ein früher, sauber vorbereiteter Antrag ist daher ein realer Vorteil. Den vollständigen Fördercheck erledigen Sie mit dem kostenlosen Förderrechner.

Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen KfW-Richtlinien (Merkblatt 266). Stand Juli 2026. Der Förderrechner der NovaCasa UG (haftungsbeschränkt) ist ein kostenloses Orientierungswerkzeug und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

  • Ist das Gebäude ein beheiztes Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Praxis o. Ä.)?
  • Entsteht durch die Umnutzung mindestens eine neue Wohneinheit?
  • Lässt sich der Zielstandard EH 85 EE (bzw. EH Denkmal EE) erreichen?
  • Ist ein dena-gelisteter Energieberater eingebunden (BzA vor Antrag, BnD nach Umbau)?
  • Liegt noch KEIN der Ausführung zuzurechnender Liefer-/Leistungsvertrag vor (Vorhaben noch nicht begonnen)?
  • Ist die Fertigstellung innerhalb von 54 Monaten nach Zusage realistisch?

Häufige Fragen

Kann ich KfW 266 nachträglich beantragen, wenn der Umbau schon läuft?

Nein. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn bei der KfW eingehen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Reine Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vorher beauftragen, ohne die Förderung zu gefährden.

Mein Dachboden ist unbeheizt – bekomme ich KfW 266?

Nein. KfW 266 fördert nur die Umnutzung beheizter Nichtwohngebäude. Für neue Wohneinheiten in vormals unbeheizter Fläche sind die Neubauprogramme KfW 297/298 (zinsverbilligter Kredit, EH 40, befristet EH 55) zuständig. Beheizt und unbeheizt schließen sich aus; 266 ist mit 297/298 nicht kombinierbar.

Deckt KfW 266 auch die energetische Sanierung ab?

Nein. Der GzW-Zuschuss fördert den Umbau zur Wohnnutzung – Baukonstruktion, Grundrisse, Innenausbau, Außenanlagen. Die energetische Ertüchtigung selbst läuft über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), einen separaten Fördertopf. Beide lassen sich kombinieren, werden aber getrennt beantragt und abgerechnet.

Wie viel Zuschuss bekomme ich pro Wohneinheit?

Gefördert werden 30 % der förderfähigen Umbaukosten, maximal 100.000 € förderfähige Kosten je neuer Wohneinheit. Daraus ergeben sich höchstens 30.000 € Zuschuss je WE, gedeckelt bei 300.000 € je Unternehmen. Der genaue Betrag hängt von Ihren tatsächlichen Umbaukosten ab – prüfen Sie ihn mit dem kostenlosen Förderrechner.

Gilt für Denkmäler ein anderer Standard?

Ja. Bei Denkmalschutz gilt statt EH 85 EE der Standard EH Denkmal EE. Ein Ausbau, der ausschließlich neuen Wohnraum schafft, ist beim Denkmal doch als Sanierung nach EH Denkmal EE förderbar und wird nicht als Neubau eingestuft. Der dena-Energieberater weist den passenden Standard über die BzA nach.

Wie lange ist das Programm verfügbar?

KfW 266 ist seit 01.07.2026 aktiv und bis 31.12.2026 befristet. Das Budget von 300 Mio. € für 2026 wird nach dem Windhundprinzip vergeben – der Topf kann vor Fristende erschöpft sein. Ein früher, vollständig vorbereiteter Antrag erhöht Ihre Chancen. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 266.

Quellen & Methodik

Die Förderangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die offiziellen Programmunterlagen. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der KfW-Richtlinien zum Programm 266.

Christoph Neuhaus

Unternehmer (NovaCasa UG, haftungsbeschränkt) mit Fokus auf Umnutzung und Wohnraumschaffung im Bestand. Betreibt den kostenlosen GzW-Förderrechner.

Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die offiziellen Richtlinien der KfW (Programm 266). Stand Juli 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.