Ratgeber

Energieberater für KfW 266: Warum ohne dena-Experten kein Antrag möglich ist

Aktualisiert: 2026-07-03 · Autor: Christoph Neuhaus (NovaCasa UG)

Für den Zuschuss der KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ ist ein dena-gelisteter Energieberater zwingend vorgeschrieben. Ohne ihn ist kein Antrag möglich. Der Experte erstellt vor Antragstellung die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) – erst mit dieser Bestätigung können Sie den Antrag bei der KfW stellen. Nach dem Umbau folgt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), mit der er den energetischen Zielstandard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) nachweist; bei Denkmälern EH Denkmal EE. Der Berater plant den Zielstandard, dokumentiert die Umnutzung und begleitet Sie bis zur Auszahlung. Zugelassene Experten finden Sie in der dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Die Beraterkosten fallen zusätzlich zu den Umbaukosten an. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 266 (Stand Juli 2026).

Warum ist ein Energieberater bei der KfW 266 überhaupt Pflicht?

Die KfW zahlt den Zuschuss der 266 „Gewerbe zu Wohnen“ nur aus, wenn ein unabhängiger, fachlich qualifizierter Experte den energetischen Zielstandard bestätigt. Bei der 266 ist das Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE), bei denkmalgeschützten Gebäuden EH Denkmal EE. Diesen Nachweis kann nur ein zugelassener Energieberater erbringen, nicht Sie selbst als Antragsteller.

Konkret heißt das: Ohne die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) des Beraters lässt sich der KfW-Antrag nicht absenden. Die BzA liefert die Bestätigung, die Sie beim Antrag angeben müssen. Fehlt der Berater, fehlt die Bestätigung – und ohne sie kein Antrag und kein Zuschuss.

Der Energieberater ist damit keine Kür, sondern eine harte Voraussetzung. Er sichert gegenüber der KfW ab, dass aus dem beheizten Nichtwohngebäude tatsächlich förderfähiger Wohnraum im geforderten Effizienzstandard entsteht. Der kostenlose Fördercheck zeigt Ihnen vorab, ob sich Ihr Objekt grundsätzlich für die 266 eignet – die verbindliche Prüfung übernimmt danach der Berater.

Was macht der Energieberater konkret – BzA vor Antrag, BnD nach Umbau?

Der Prozess hat zwei feste Nachweispunkte. Vor dem Antrag steht die Bestätigung zum Antrag (BzA), nach Abschluss der Arbeiten die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Beide erstellt derselbe dena-gelistete Experte.

Wichtig für die Reihenfolge: Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn bei der KfW gestellt werden. Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen – also die Arbeit des Energieberaters an der BzA – dürfen Sie vorher beauftragen, ohne die Förderung zu gefährden.

PhaseNachweisAufgabe des Beraters
Vor AntragBzA – Bestätigung zum AntragZielstandard EH 85 EE (bzw. EH Denkmal EE) planen und bestätigen; Grundlage für den KfW-Antrag
AntragstellungSie stellen den Antrag mit der Bestätigung zwingend vor Vorhabenbeginn
UmbauUmsetzung der Umnutzung zu Wohnraum; energetische Ertüchtigung ggf. separat über BEG
Nach UmbauBnD – Bestätigung nach DurchführungErreichten Standard nachweisen; Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses

Was kostet ein Energieberater und wo finde ich einen?

Die Beraterkosten fallen zusätzlich zu den Umbaukosten an und hängen von Objektgröße, Anzahl der neuen Wohneinheiten und Komplexität der Umnutzung ab. Feste Beträge lassen sich seriös nicht pauschal nennen. Als grobe Einordnung: Die Honorare bewegen sich üblicherweise im vierstelligen Bereich und steigen mit der Zahl der zu bestätigenden Wohneinheiten. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich BzA und BnD gemeinsam anbieten.

Zugelassen sind ausschließlich Experten, die in der dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Energie-Effizienz-Experten) gelistet sind. Dort suchen Sie nach Postleitzahl und Fachbereich und finden Berater, die für die KfW- und BEG-Förderung ausstellungsberechtigt sind.

Ein Hinweis zur Abgrenzung der Kosten: Der 266-Zuschuss fördert den Umbau zu Wohnraum, nicht die energetische Sanierung selbst. Für die energetische Ertüchtigung gibt es die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) als separaten Fördertopf – kombinierbar mit der 266. Ein Energieberater kann beide Wege gemeinsam betrachten.

Wie ordnet sich die Beraterpflicht in den gesamten Ablauf ein?

Die KfW 266 ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (kein Kredit), live seit dem 01.07.2026 und befristet bis zum 31.12.2026. Für 2026 stehen 300 Mio. Euro bereit, die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip (first come, first served). Der Topf kann also vor Fristende erschöpft sein – ein Grund, den Energieberater früh einzubinden, damit die BzA rechtzeitig vorliegt.

Gefördert werden 30 % der förderfähigen Umbaukosten, gedeckelt auf maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten je neuer Wohneinheit – also höchstens 30.000 Euro Zuschuss je WE. Pro Unternehmen gilt ein Deckel von 300.000 Euro (EU-De-minimis). Antragsberechtigt sind alle Investoren, auch Selbstnutzer. Voraussetzung ist ein beheiztes Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Praxis o. Ä.), aus dem durch Umnutzung mindestens eine neue Wohneinheit entsteht.

Der Hintergrund: Der Büroleerstand in Deutschland ist von rund 2 % (2019) auf 5,6 % bzw. 11 Mio. m² (2024) gestiegen. Die 266 zielt darauf, diese Flächen in Wohnraum umzuwandeln. Die Fertigstellung muss spätestens 54 Monate nach der Zusage der KfW erfolgen. Ob sich Ihr Vorhaben rechnet, überschlagen Sie vorab mit dem kostenlosen Förderrechner.

  • Zuschuss, kein Kredit: 30 % der förderfähigen Umbaukosten
  • Deckel: max. 100.000 € förderfähige Kosten je neuer WE → max. 30.000 € Zuschuss je WE
  • Unternehmensdeckel: 300.000 € (EU-De-minimis)
  • Antrag zwingend vor Vorhabenbeginn – Planung/Beratung vorher erlaubt
  • Fertigstellung spätestens 54 Monate nach Zusage
  • Energieberater (dena-gelistet) für BzA und BnD verpflichtend

Rechenbeispiel: So viel Zuschuss sichert der Nachweis EH 85 EE ab

Zwei Beispiele zeigen, wie sich die Förderhöhe und der Deckel auswirken. In beiden Fällen ist die Bestätigung des Energieberaters (EH 85 EE) die Bedingung dafür, dass der Zuschuss überhaupt fließt.

Beispiel 1 (Deckel greift nicht): Ein Büro wird zu 6 Wohneinheiten umgebaut, Umbaukosten 540.000 Euro – das sind 90.000 Euro je WE und liegt unter dem 100.000-Euro-Deckel. 30 % davon ergeben 27.000 Euro je WE, also 162.000 Euro GzW-Zuschuss. Zusätzlich lässt sich die energetische Ertüchtigung über die BEG fördern (grobe Schätzung ~49.000–61.000 Euro), womit das Gesamt-Förderpotenzial grob bei ~211.000–223.000 Euro liegt.

Beispiel 2 (Deckel greift): 4 Wohneinheiten, 500.000 Euro Umbaukosten – das wären 125.000 Euro je WE. Gedeckelt auf 100.000 Euro förderfähige Kosten je WE ergibt sich ein Zuschuss von 30.000 Euro je WE, also 120.000 Euro. Alle Beträge sind an die Bedingungen geknüpft und keine Zusage – sie setzen die Bestätigung des Beraters und einen bewilligten Antrag voraus.

BeispielNeue WEUmbaukostenje WEZuschuss je WEZuschuss gesamt
1 (unter Deckel)6540.000 €90.000 €27.000 €162.000 €
2 (Deckel greift)4500.000 €125.000 € → 100.000 €30.000 €120.000 €

KfW 266, 261 oder 297/298 – welches Programm braucht welchen Nachweis?

Die 266 wird häufig mit anderen KfW-Programmen verwechselt. Für den richtigen Antrag und den richtigen Beraternachweis ist die Abgrenzung entscheidend: Die 266 setzt ein beheiztes Nichtwohngebäude voraus, das zu Wohnraum wird. Sie ist nicht mit dem Neubau 297/298 kombinierbar, weil sich beheizte und unbeheizte Fläche gegenseitig ausschließen.

Ein Sonderfall betrifft Denkmäler: Ein Ausbau, der ausschließlich neuen Wohnraum schafft, ist bei Denkmalschutz doch als Sanierung (EH Denkmal EE) förderbar – nicht als Neubau. Auch hier bestätigt der Energieberater den Standard.

ProgrammWofürArt der FörderungZielstandard
KfW 266Beheiztes Nichtwohngebäude → Wohnraum (Gewerbe zu Wohnen)ZuschussEH 85 EE / EH Denkmal EE
KfW 261Effizienzhaus-Komplettsanierung von WohngebäudenKredit + Tilgungszuschussje nach Effizienzhaus-Stufe
KfW 297/298Wohnungsneubau bzw. neue WE in vormals unbeheizter Flächezinsverbilligter KreditEH 40 / befristet EH 55

Häufige Fragen

Kann ich den KfW-266-Antrag auch ohne Energieberater stellen?

Nein. Ohne die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) eines dena-gelisteten Energieberaters lässt sich der Antrag nicht absenden. Der Berater ist Pflicht: Er bestätigt den Zielstandard EH 85 EE. Nach dem Umbau folgt die BnD als Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses.

Wo finde ich einen für die KfW 266 zugelassenen Energieberater?

In der dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Energie-Effizienz-Experten). Dort suchen Sie nach Postleitzahl und Fachbereich. Nur dort gelistete Experten dürfen die BzA und BnD für die KfW 266 ausstellen. Holen Sie am besten mehrere Angebote ein und lassen Sie BzA und BnD gemeinsam anbieten.

Was kostet der Energieberater für die KfW 266?

Die Kosten fallen zusätzlich zu den Umbaukosten an und hängen von Objekt und Zahl der Wohneinheiten ab. Feste Beträge lassen sich seriös nicht nennen; als grobe Einordnung liegen die Honorare meist im vierstelligen Bereich. Ein Angebotsvergleich lohnt sich, ebenso ein gemeinsames Angebot für BzA und BnD.

Wann muss der Energieberater eingebunden sein – vor oder nach dem Umbau?

Beides. Vor dem Antrag erstellt er die BzA, nach dem Umbau die BnD. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn bei der KfW liegen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vorher beauftragen – die Arbeit des Beraters an der BzA gefährdet die Förderung nicht.

Deckt der 266-Zuschuss auch die energetische Sanierung ab?

Nein. Die 266 fördert den Umbau zu Wohnraum, nicht die energetische Sanierung selbst. Dafür gibt es die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) als separaten Fördertopf, der mit der 266 kombinierbar ist. Ein Energieberater kann beide Förderwege gemeinsam für Ihr Objekt betrachten.

Was passiert, wenn das Förderbudget vor meinem Antrag erschöpft ist?

Die 266 vergibt 300 Mio. Euro für 2026 nach dem Windhundprinzip (first come, first served), befristet bis 31.12.2026. Der Topf kann vorher leer sein. Binden Sie den Energieberater deshalb früh ein, damit die BzA vorliegt und Sie den Antrag zeitnah stellen können. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 266.

Quellen & Methodik

Die Förderangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die offiziellen Programmunterlagen. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der KfW-Richtlinien zum Programm 266.

Christoph Neuhaus

Unternehmer (NovaCasa UG, haftungsbeschränkt) mit Fokus auf Umnutzung und Wohnraumschaffung im Bestand. Betreibt den kostenlosen GzW-Förderrechner.

Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die offiziellen Richtlinien der KfW (Programm 266). Stand Juli 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.